Lebenslage

Freiberuflich starten: Versicherungs-Leitfaden

Als Freiberufler (Journalist, Grafikdesigner, Texter, Coach) hast du Zugang zur Künstlersozialkasse – sie übernimmt die Hälfte deiner KV- und Rentenbeiträge. Ein großer Hebel, wenn du berechtigt bist.

Worum geht es?

Der Freiberufler-Status (nach §18 EStG) unterscheidet sich vom Gewerbetreibenden. Katalogberufe (Arzt, Rechtsanwalt, Ingenieur) haben oft berufsständische Versorgungswerke statt Deutsche Rentenversicherung.

MussDiese brauchst du

SollteSehr empfohlen

  • Privathaftpflicht

    Privat deckt nicht die beruflichen Schäden – Berufshaftpflicht nebenan.

KannJe nach Situation

Unsere Tipps

  • Künstlersozialkasse (KSK) prüfen – halbiert KV- und Rentenbeitrag.
  • Berufshaftpflicht je nach Branche: Journalisten anders als Coaches als Heilberufe.
  • Altersvorsorge über Versorgungswerk oder private ETF/Rürup.
  • Steuerberater klärt Scheinselbstständigkeit.

Häufige Fragen

Was ist die Künstlersozialkasse?

Die KSK zahlt den Arbeitgeberanteil deiner Sozialbeiträge, wenn du in bestimmten kreativen Berufen freiberuflich arbeitest.

Brauche ich als Freiberufler eine Berufshaftpflicht?

Grundsätzlich ja – Privat deckt keine beruflichen Schäden. Höhe je nach Branche.

Muss ich in die Deutsche Rentenversicherung?

Nicht automatisch – nur bestimmte Freiberufler sind pflichtversichert (z. B. Lehrer, Hebammen). Andere können freiwillig.

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Im Ratgeber

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Schreib uns, was dich beschäftigt – wir ordnen ein. Unverbindlich.

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