VVG-Erstinformation einfach erklärt
Bevor ein Versicherungsmakler oder -vertreter mit dir ins Beratungsgespräch geht, muss er dir die Erstinformation nach §15 VVG-InfoV geben. Das ist Pflicht.
Was muss drinstehen?
Name und Anschrift des Vermittlers, Registernummer nach §34d GewO, Aufsichtsbehörde, Beteiligungen an Versicherern, Beschwerdestellen.
Warum wichtig?
Sie zeigt, ob der Vermittler an einen Versicherer gebunden ist (Vertreter) oder unabhängig (Makler).
Unsere Erstinformation
Liegt auf einer separaten Seite zum Download bereit (wird nachgereicht).
Häufige Fragen
Muss ich die Erstinformation lesen?
Du musst sie erhalten. Lesen ist empfohlen – insbesondere zu Bindungen.
Was ist die Registernummer?
Die Eintragung im Vermittlerregister nach §34d GewO. Bei der IHK öffentlich einsehbar.
Noch Fragen?
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